Es handelt sich um einen Vergleich von ähnlichen Eigenschaften, und nicht um eine vollkommene Gleichsetzung zweier Phänomene oder Reduktion des einen auf das andere.
Je nach Bootstyp und -konstruktion sowie Einsatzzweck ist im Gesamtwirkungsgrad eine Mehrjetanlage im Vergleich mit einer Mehrwellenanlage bei zwei bis drei Einheiten je Boot gleichwertig.