Eine Strafbarkeit setzt voraus, dass ein Amtsträger absichtlich oder wissentlich einen „Unschuldigen“, der der rechtswidrigen Tat materiell nicht schuldig ist, strafrechtlich verfolgt.
Teils werden Bildstörungen dieser Art absichtlich in computergenerierte (gerenderte) Bilder oder Filmsequenzen eingerechnet, um diese realistischer wirken zu lassen.
Das spanische Publikum quittierte diese vermeintlich absichtliche Behinderung, in dem es während der marokkanischen Hymne bei der Siegerehrung ein gellendes Pfeifkonzert produzierte.