Rechtschreibung und Fremdwörter

Definitionen von „bekannt“ im Rechtschreibung und Fremdwörter

be·kạnnt ADJ

Großschreibung → R 3.4

Zusammen- oder Getrenntschreibung → R 4.15

Zusammen- oder Getrenntschreibung → R 4.7

ạll·zu be·kạnnt ADJ

be·kạnnt·wer·den, be·kạnnt wer·den VERB ohne OBJ

be·kạnnt·ge·ben, be·kạnnt ge·ben <gibst bekannt, gab bekannt, hat bekanntgegeben> VERB mit OBJ

I . be·kẹn·nen <bekennst, bekannte, hat bekannt> VERB mit OBJ

Beispiele aus dem Internet (nicht von der PONS Redaktion geprüft)

Deutsch
Dies ist eine Liste im Jahr 1536 verstorbener bekannter Persönlichkeiten.
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Dabei handele es sich aber um keine für den Fluss bekannte namentliche Bezeichnung.
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2014 gab die Kreisverwaltung die Errichtung einer Markthalle mit 48 Verkaufsständen bekannt, zudem werden 50 Wohnhäuser für öffentliche Angestellte gebaut.
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Wie bei so vielen australischen Arten wurden auch die Maluridae früher oft irrtümlich in bekannte Familien eingegliedert.
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Anfang 2019 wurde bekannt, dass er bei einem estnischen Unternehmen im Bereich der Entwicklung unbemannter Landfahrzeuge arbeiten wird.
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Sie sind bekannt für ihre Reitkunst und Gastfreundschaft.
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Damit war in wenigen Jahren eine funktionierende, goarnete Fasnet entstanden, die bald über die Ortsgrenzen hinaus bekannt geworden war.
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Dies ist eine Liste im Jahr 1579 verstorbener bekannter Persönlichkeiten.
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Dies ist eine Liste im Jahr 1545 verstorbener bekannter Persönlichkeiten.
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Es sind keine Unterarten bekannt, die Art gilt daher als monotypisch.
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"bekannt" in den einsprachigen Deutsch-Wörterbüchern


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